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   LG Berlin, 26.03.2015 - 95 O 84/14   

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https://dejure.org/2015,7799
LG Berlin, 26.03.2015 - 95 O 84/14 (https://dejure.org/2015,7799)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.03.2015 - 95 O 84/14 (https://dejure.org/2015,7799)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. März 2015 - 95 O 84/14 (https://dejure.org/2015,7799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auszahlung des Sicherheitseinbehalts bei nicht vertragskonformer Bürgschaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auszahlung des Sicherheitseinbehalts auch bei nicht vertragskonformer Bürgschaft? (IBR 2015, 1097)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 73/01

    Nicht ohne weiteres Beeendigung eines Rechtsstreits durch außergerichtlichen

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 95 O 84/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2010, 2652, Rz. 15, zitiert nach juris) hat ein Vergleich im Sinne von § 779 BGB grundsätzlich keine schuldumschaffende Wirkung (BGH, Urteil vom 07. März 2002, III ZR 73/01, NJW 2002, 1503).

    Ein neuer Schuldgrund wird nur bei einem durch Auslegung zu ermittelnden entsprechenden Parteiwillen geschaffen (BGH, Urteil vom 07. März 2002, III ZR 73/01, NJW 2002, 1503; BGH, NJW 2010, 2652, Rz. 15, zitiert nach juris).

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZR 52/08

    Grundstücksmiete: Verjährungsfrist für Vermieteransprüche wegen Verschlechterung

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 95 O 84/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2010, 2652, Rz. 15, zitiert nach juris) hat ein Vergleich im Sinne von § 779 BGB grundsätzlich keine schuldumschaffende Wirkung (BGH, Urteil vom 07. März 2002, III ZR 73/01, NJW 2002, 1503).

    Ein neuer Schuldgrund wird nur bei einem durch Auslegung zu ermittelnden entsprechenden Parteiwillen geschaffen (BGH, Urteil vom 07. März 2002, III ZR 73/01, NJW 2002, 1503; BGH, NJW 2010, 2652, Rz. 15, zitiert nach juris).

  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 11/04

    Ablösung des formularmäßig vereinbarten Sicherheitseinbehalts durch Einzahlung

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 95 O 84/14
    Die Beklagte verhält sich insoweit treuwidrig, weil sie gegenüber der Klägerin sowohl den Gewährleistungseinbehalt in bar als auch den Bürgschein einbehält und sich somit eigenmächtig eine Sicherung in doppelter Höhe verschafft (vgl. BGH, NJW 2006, 442, Rdnr.21, zitiert nach juris).

    Die Beklagte kann das von ihr geltend gemachte Leistungsverweigerungsrecht auch nicht mit Erfolg auf die in dem nachgelassenen Schriftsatz vom 11. März 2015 zitierte Rechtsprechung stützen (OLG Karlsruhe, BauR 2006, 114; Kammergericht, BauR 2003, 728), weil diese von der Beklagte zitierte Rechtsprechung nicht den hier vorliegenden Fall betrifft, dass sich die Beklagte als Auftraggeberin vertragswidrig eine doppelte Sicherung verschafft hat (vgl. BGH, NJW 2006, 442, Rz. 21, zitiert nach juris).

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 467/00

    Auslegung einer Sicherungsabrede über einen Sicherheitseinbehalt

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 95 O 84/14
    Die Beklagte muss daher als Auftraggeberin den Sicherheitseinbehalt auszahlen; die Bürgschaft kann sie behalten (vgl. BGH, BauR 2001, 1893, Urteil vom 13.09.2001, Az.: VII ZR 467/00, Rdnr.: 20 - 21, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02

    Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 95 O 84/14
    Im Übrigen bleibt das ursprüngliche Rechtsverhältnis nach Inhalt und Rechtsnatur unverändert fortbestehen (BGH, Urteil vom 25. Juni 1987, VII ZR 214/86, NJW-RR 1987, 1426, 1427 ).Dies gilt grundsätzlich auch für Prozessvergleiche (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003, IX ZR 228/02, NJW 2003, 3345, 3346).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 26 U 11/11

    Bauvertrag: Voraussetzungen einer berechtigten Ersatzvornahme nach § 13 Abs. 5

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 95 O 84/14
    Da die Verzinsung der verauslagten Gerichtskosten im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens gemäß § 104 Abs. 1 ZPO erst ab Eingang des Festsetzungsantrags geltend zu machen ist, schließt § 104 Abs. 1 ZPO einen über die Verzinsung ab Eingang des Kostenfestsetzungsgesuchs hinausgehenden Schadensersatzanspruch nicht aus (OLG Frankfurt, Urteil vom 01.03.2012, Az.: 26 U 11/11, Rdnr. 139, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 22 U 86/08

    Rechtsnatur von Anmerkungen im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung;

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 95 O 84/14
    46 Dem steht auch nicht die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2008, Az.: 22 U 86/08; BGH, Beschluss vom 10.12.2009, Az.: VII ZR 28/09) entgegen; ein Leistungsverweigerungsrecht kann zwar grundsätzlich gegenüber einem Auszahlungsanspruch durchgreifen; dies betrifft aber nicht den hier vorliegenden Fall, dass die Klägerin die Auszahlung erst verlangt, nachdem die Beklagte mit der XXX-Bürgschaft gesichert ist.
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 214/86

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche nach Abschluß eines

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 95 O 84/14
    Im Übrigen bleibt das ursprüngliche Rechtsverhältnis nach Inhalt und Rechtsnatur unverändert fortbestehen (BGH, Urteil vom 25. Juni 1987, VII ZR 214/86, NJW-RR 1987, 1426, 1427 ).Dies gilt grundsätzlich auch für Prozessvergleiche (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003, IX ZR 228/02, NJW 2003, 3345, 3346).
  • KG, 18.11.2002 - 24 U 249/01

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Vorzeitige Fälligkeit des Sicherheitseinbehalts

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 95 O 84/14
    Die Beklagte kann das von ihr geltend gemachte Leistungsverweigerungsrecht auch nicht mit Erfolg auf die in dem nachgelassenen Schriftsatz vom 11. März 2015 zitierte Rechtsprechung stützen (OLG Karlsruhe, BauR 2006, 114; Kammergericht, BauR 2003, 728), weil diese von der Beklagte zitierte Rechtsprechung nicht den hier vorliegenden Fall betrifft, dass sich die Beklagte als Auftraggeberin vertragswidrig eine doppelte Sicherung verschafft hat (vgl. BGH, NJW 2006, 442, Rz. 21, zitiert nach juris).
  • BGH, 10.12.2009 - VII ZR 28/09

    Fälliger Sicherheitseinbehalt: Aufrechnung mit Gegenansprüchen möglich!

    Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 95 O 84/14
    46 Dem steht auch nicht die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2008, Az.: 22 U 86/08; BGH, Beschluss vom 10.12.2009, Az.: VII ZR 28/09) entgegen; ein Leistungsverweigerungsrecht kann zwar grundsätzlich gegenüber einem Auszahlungsanspruch durchgreifen; dies betrifft aber nicht den hier vorliegenden Fall, dass die Klägerin die Auszahlung erst verlangt, nachdem die Beklagte mit der XXX-Bürgschaft gesichert ist.
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